Der erste Schritt
Wie kommt es zu einer Aufnahme?
Unsere Unterstützungs- und Betreuungsangebote erfolgen in der Regel im Auftrag des Jugendamts. Wenn Sie Unterstützung für Ihr Kind benötigen, wenden Sie sich bitte zunächst an das für Sie zuständige Jugendamt.
Dort prüfen die zuständigen Fachkräfte, ob und welche Form der Hilfe in Ihrer Situation sinnvoll und notwendig ist. Im Rahmen dieses Prozesses wird gemeinsam geschaut, welche Einrichtungen und Angebote für Ihr Kind und Ihre Familie in Frage kommen.
Weitere Informationen
Wenn Sie sich grundsätzlich über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe informieren möchten, finden Sie hier hilfreiche Dokumente:
Überblick über die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
(Broschüre zum Lesen und Herunterladen)- Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
(Rechte, Aufgaben und gesetzliche Grundlagen)
SGBVIII online Information